taz.de: Wartezeit bei Selbstbestimmung

Aus dem Artikel:

Was neu hinzukommt, ist eine Wartezeit von drei Monaten, bis die Änderung wirksam ist. Das war so nicht in den Eckpunkten vorgesehen. Aus Regierungskreisen verweist man auf andere Länder mit Selbstbestimmungsgesetz wie Belgien und Luxemburg, die ebenfalls einen sogenannten Übereilungsschutz haben. Innerhalb dieser drei Monate kann eine Person auch ihre Erklärung zurückziehen. Noch unklar ist, ob sie innerhalb der darauffolgenden drei Monate erneut mit Eigenversicherung beim Standesamt vorstellig werden kann.

https://taz.de/Entwurf-fuer-Selbstbestimmungsgesetz/!5924214/

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